
Energy Sharing
Energy sharing – am einfachsten zu verstehen als das Teilen von erzeugtem Strom direkt im Umfeld der Erzeugung – ist ein aufkommendes wichtiges Thema, auch für unsere eG.
Denn die meisten PV-Anlagen erzeugen bei gutem Sonnenwetter mehr Strom als im Gebäude aktuell verbraucht werden kann. Diese Strommengen gehen dann in die sogenannte Überschusseinspeisung (ÜE) und werden aufgrund der energiepolitischen Entscheidungen der letzten Jahre nur minimalst vergütet.
Andererseits wäre es ökonomisch sinnvoll diese Strommengen möglichst auf kurzem Wege „nebenan“ in anderen Gebäuden zu verbrauchen, so würde manche Maßnahme des Netzausbaues eventuell obsolet.
Da die rechtlichen, technischen und energiepolitischen Hürden für den Verbrauch der ÜE „nebenan“ sehr hoch gesetzt wurden, entsteht an der Basis immer stärker der Ruf nach Energy Sharing. Eine ganze Reihe von Versuchen für das Energy Sharing entstehen zur Zeit, zwei Entwicklungen, die wir für unsere eG als interessant identifiziert haben, stellen wir hier kurz vor.
Variante : Energy Sharing gemäß der im Dez. 2025 verabschiedeten Novelle des EnergieWirtschaftsGesetzes (EnWG), gemäß § 42c
Diese Novelle dient dazu Energy Sharing ab dem 1.6.2026 zunächst in einem Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers (VNB) zu ermöglichen. Insofern müssen sich Erzeugungsanlage und Verbraucher in demselben regional begrenzten Bilanzierungsgebiet befinden. Viel schwieriger und kostenintensiver ist es allerdings, die technischen Grundlagen in Form von intelligenten Messsystemen und die technische und softwareseitige Infrastruktur vorzuhalten, um mit dem VNB in 15minütigen Intervallen über die Erzeugung und den Verbrauch so kommunizieren zu können, das eine Zeitgleichheit von Erzeugung UND Verbrauch nachweisbar ist. Denn diese Zeitgleich ist Grundlage für eine Verrechnung zwischen Erzeuger und Verbraucher.
Wir haben uns daher schriftlich an einen unserer VNB, die EWE-netz.de , gewandt, mit der Bitte uns den möglichen Startzeitraum für diese Art des energy-sharings mitzuteilen…. was ja eigentlich laut gesetzlicher Grundlage ab dem 1.6.2026 hätte erfolgen sollen.
Variante 2: Energy Sharing mit Hilfe eines externen Dienstleistungsunternehmens, der für diesen Zweck eine Internetplattform mit eigenem Geschäftsmodell betreibt.
Ein Beispiel dafür ist die Plattform www.weshareenergy.de
Wer sich darüber erst einmal einen Überblick verschaffen will, folge dem Link. Unseren Diskusssionstand diesbezüglich hier darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Aber soviel sei gesagt: die Gründung einer Rosengartenenergie-Community sollten wir durchdenken!
Auch andere Medien und Organisationen reflektieren den derzeitigen Stand des Energy Sharings ziemlich kritisch.
Nachzulesen beispielweise auf der Plattform „Solarserver“: www.solarserver.de/2026/05/29/energy-sharing-in-deutschland-viele-fragen-offen/?utm_source=newsletter&utm_campaign=newsletter