Wir begrüßen auch die Gemeinde Rosengarten als Mitglied
2. Juli 2026
Nun hat die Gemeinde Rosengarten ihren Aufnahmeantrag so rechtzeitig gestellt, das sie schon am 11. Juni d.J. an der Generalversammlung teilnehmen konnte. Diese Entscheidung wurde dort mit Applaus begrüßt.
Anders als natürliche Personen kann auch eine Gemeinde oder eine Stadt Mitglied in unserer Genossenschaft werden. Sie wird es dann als juristische Person und braucht dazu ein Votum z.B. des Gemeinderates.
Zuvor hatte der Rat der Gemeinde auf seiner Sitzung einstimmig beschlossen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Vertragsverhandlungen für den Beitritt der Gemeinde Rosengarten zur Genossenschaft „Bürger-Solarkraftwerke Rosengarten eG“ aufzunehmen.
Das könnte dich auch interessieren
Anzeigenkampagne der Genossenschaft
17. Juli 2026
Nachruf Norbert Stein – Kämpfergeist mit Sonne im Herzen
19. April 2026